AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

der Firma Koch Gärten GmbH, 8192 Zweidlen / 8193 Eglisau

Bereich Gartenbau, Gartenpflege

  • Die Tarife basieren auf den jeweils geltenden Vertragslöhnen, Tarif- und Ankaufspreisen. Ab Datum einer Lohn- oder Materialpreisänderung gilt der neue Tarifansatz.
  • Der Weg vom Geschäftsdomizil zur Arbeitsstelle und zurück wird verrechnet.
  • Für die Verrechnung von Regiearbeiten gelten unsere aktuellen Stundensätze und unsere Preistabelle.
  • Erfolgt die Material- oder Pflanzenlieferung durch den Bauherrn oder zu ermässigten Preisen (Rabatte, Skonti) übernimmt der Unternehmer keine Garantie.
  • Material- und Deponiepreise gelten ab Magazin, Lieferwerk oder Deponie. Der Auflad-, Transport- und Abladekosten werden nach Aufwand verrechnet.
  • Kleinmengen an Material oder Maschinenstunden können in der Rechnung als Pauschale aufgeführt werden (Zusammenzug).
  • Für Fakturen unter Fr. 100.00 wird ein ein Kleinmengenzuschlag von Fr. 10.00 verrechnet.
  • Gebühren für die Benutzung von öffentlichem und privatem Grund, Ablage- und Deponiegebühren, Installationen, Signalisationen, Beleuchtungen und Wasser sind in den Preisen nicht eingerechnet und werden gesondert verrechnet.
  • Bau- und Terrainaufnahmen, technische Berechnungen, Pläne und Skizzen, Submissionsbeschriebe und Bauleitungen werden gesondert verrechnet, gemäss Honorarabrechnung des Verbandes Schweizerischer Gärtnermeister.
  • Auf Regiearbeiten werden keine Mengenrabatte gewährt.
  • Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht inbegriffen.
  • Wurde im Werkvertrag ein Preisnachlass auf den Abrechnungsbetrag der Akkordarbeiten vereinbart, so gilt dieser nicht für die Regiearbeiten.
  • Bei Regiearbeiten haftet der Unternehmer für allfällige Schäden, die seine Belegschaft oder Geräte verursachen, nur insofern, als die Arbeiten unter seiner Aufsicht ausgeführt werden.
  • Der mitarbeitende Gruppenführer (Meister, Polier, Obergärtner oder Vorarbeiter) kann bei Regiearbeiten verrechnet werden.
  • Im weiteren gelten die Bestimmungen der SIA-Normen 118 und 318.
  • Eigentumsvorbehalt: Die gelieferten Waren und Pflanzen bleiben bis zur Bezahlung unser Eigentum.
  • Zahlungskonditionen: zahlbar innert 30 Tagen netto.
  • Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Fa. Koch Gärten, insbesondere sämtliche abgeschlossene Verträge und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterstehen ausschliesslich dem schweizerischen Recht. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinigten Nationen über Verträge im internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 („Wiener Kaufrecht“) ist ausgeschlossen.
    Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist das Domizil der Fa. Koch Gärten, in Eglisau.

Bereich Teichfische und Koi

  • Grundsätzlich gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Bereich Gartenbau.
  • Für Teichfische und Koi besteht kein Postversand, es handelt sich um lebende Tiere!
  • Die Fische werden gegen Unkostenbeitrag von uns geliefert oder können bei uns abgeholt werden, Termin nach Absprache.
  • Abgabe von Fischen nur gegen Barzahlung (Keine Karten, keine Rechnung, keine Postcard oder EC), die Preise gelten in SFr. inkl. Mehrwertsteuer.
  • Die Fa. Koch Gärten ist keine Tierhandlung unser Sortiment und der Bestand kann je nach Saison ändern.
    Angebots- und Preisanpassungen bleiben vorbehalten.
  • Die Preise der Teichfische sind Tagespreise für Durchschnittsgrössen, sie können je nach Lieferung variieren. Die Preise der Koi werden je nach Typ und Grösse festgesetzt.
  • In den Preisen für die Fische ist die Mehrwertsteuer inbegriffen (abweichend zum Zubehör und Gartenbau).
  • Eigentumsvorbehalt: Die gelieferten Waren und Pflanzen bleiben bis zur Bezahlung unser Eigentum.
  • Haftungsbegrenzung: Beim Kauf von Fischen und Muscheln sind sämtliche Gewährleistungs- und Haftungsansprüche, insbesondere auch für krankheitsbedingte Folgeschäden, ausdrücklich wegbedungen.
  • Die Fische werden zum Teil im Naturweiher oder im Flusswasser gehalten, je nach Wasserqualität kann vor der Auslieferung eine Behandlung der Tiere mit Medikamenten nötig sein. Die Auslieferung verzögert sich dann um die Dauer der Behandlung, die Behandlung ist bis zum Kaufpreis von Fr. 100.00 kostenpflichtig, ab Fr. 100.00 ist die Behandlung im Preis inbegriffen.
  • Fische werden nur in der Saison und nur in geeignete Weiher oder Becken ausgeliefert. Im Zweifelsfall behalten wir uns den Rückzug unserer Angebote vor.